Spezialgebiet

Denkmalschutz-Sanierung
in Nürnberg

Denkmalschutz-Objekte in Nürnberg zu sanieren ist keine normale Handwerksarbeit — es ist ein Spezialgebiet, das jahrelange Erfahrung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Materialkenntnis und steuerliches Know-how erfordert. Wir haben beides.

Was Denkmalschutz-Sanierung in Nürnberg bedeutet

Warum Denkmalschutz kein Hindernis ist — sondern eine Chance

Für viele Eigentümer klingt „Denkmalschutz" erstmal nach Einschränkung und Bürokratie. Tatsächlich ist es das Gegenteil: Wer ein denkmalgeschütztes Objekt in Nürnberg besitzt, hat Zugang zu §7i EStG — der Möglichkeit, bis zu 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abzusetzen. Dazu kommen KfW-Programme, die für Denkmäler angepasste Anforderungen haben (KfW Effizienzhaus Denkmal). Das Ergebnis: Die Sanierung eines Denkmalschutz-Objekts ist in der Gesamtrechnung oft günstiger als die eines vergleichbaren Nicht-Denkmals.

Nürnberger Denkmalschutz-Ensembles — wo wir arbeiten

  • Gostenhof: Ensemble „Gustavstraße" und weitere Gründerzeit-Ensembles. Besonders wertvolle Sandsteinfassaden, Denkmalschutz-Objekte mit originalen Kastenfenstern.
  • St. Johannis: Ensemble „Johannisstraße" und großbürgerliche Villen am Ring. Stuckverzierungen, Jugendstilelemente, historische Gartenanlagen.
  • Maxfeld: Villengebiet an der Bucher Straße. Historismus-Architektur, aufwendige Fassaden, Denkmalschutz auf Gebäude- und Ensembleebene.
  • Südstadt: Vereinzelte Denkmalschutz-Objekte im Gründerzeitbestand. Mischbauweise mit erhöhtem Sanierungsaufwand.

Unser Leistungsspektrum für Denkmalschutz-Objekte

Behördenabstimmung komplett

Zustandsdokumentation, Maßnahmenplan, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Schlussabnahme — wir übernehmen den gesamten Abstimmungsprozess mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Nürnberg.

ℹ Erfahrung mit den informellen Anforderungen der Nürnberger Behörde ist entscheidend.

Historisch kompatible Materialien

NHL-Kalkputz 3,5 statt Zement, fränkischer Sandstein als Ersatzmaterial, Kastenfenster-Restaurierung statt Kunststoff, historisch passende Farbrezepturen nach NCS oder RAL.

ℹ Materialhistorisches Wissen schützt den Wert des Denkmals.

§7i-Bescheinigung vorbereiten

Wir bereiten die objektbezogene Bescheinigung nach Art. 21 Bayerisches Denkmalschutzgesetz vor — erforderlich für die steuerliche Geltendmachung. Das Finanzamt Nürnberg akzeptiert diese Bescheinigungen, wenn sie korrekt erstellt sind.

ℹ Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ggf. erforderlich.

Denkmalgerechte Dämmung

Innendämmung mit Calciumsilikatplatten, die denkmalschutzrechtlich in der Regel genehmigt wird. Für Dach: Zwischensparren-Dämmung mit Holzweichfaser. Originale Fassaden bleiben unberührt.

ℹ KfW Effizienzhaus Denkmal fördert diese Maßnahmen.

Energetische Sanierung im Denkmalschutz

Heizungsmodernisierung, Photovoltaik auf denkmalgeschützten Dächern (mit Zustimmung), Innendämmung — alles im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes.

ℹ Die Denkmalschutzbehörde akzeptiert energetische Maßnahmen, wenn sie reversibel und materialverträglich sind.

Sanierung von Stuck, Sandstein & Ornamenten

Abgefallener Stuck wird rekonstruiert, Sandsteinschäden mit Trasszementmörtel instandgesetzt, Fensterornamente restauriert. Spezialhandwerker aus unserem Nürnberger Netzwerk.

ℹ Originale Bausubstanz hat Priorität vor Austausch.

§7i EStG — die größte finanzielle Förderung für Denkmalschutz

Das Einkommensteuergesetz §7i ermöglicht erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten bei denkmalgeschützten Gebäuden: 9% der Kosten pro Jahr in den ersten 8 Jahren, 7% in den Jahren 9–12. Zusammen ergibt das 100% der Kosten, verteilt auf 12 Kalenderjahre. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% werden also 42% der Sanierungskosten als Steuerersparnis zurückgeholt. Beispiel: 80.000 € Sanierungskosten → 33.600 € Erstattung über 12 Jahre.

Voraussetzung: objektbezogene Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, Nutzung oder Vermietung des Gebäudes, Beginn der Absetzungen im Jahr der Fertigstellung. Wir bereiten alle Unterlagen vor.

KfW Effizienzhaus Denkmal — energetisch sanieren mit angepassten Standards

Das KfW-Programm „Effizienzhaus Denkmal" ist auf Gebäude ausgelegt, bei denen die regulären Effizienzhaus-Anforderungen nicht erfüllbar sind — typisch für Denkmalschutz-Objekte. Es bietet angepasste Grenzwerte und Kreditkonditionen. Kombiniert mit §7i lässt sich eine Gesamtförderung von 50–75% der Sanierungskosten erzielen.

Häufige Fragen zur Denkmalschutz-Sanierung

Im Denkmalschutz-Atlas Bayern (blf.bayern.de) können Sie nach Adresse oder Stadtteil suchen. Zusätzlich gibt es Ensemble-Schutzzonen, die nicht einzelnes Gebäude betreffen, sondern das Gesamtbild. Wir prüfen kostenlos für Sie.

Das kommt vor — etwa bei Außendämmung oder Fassadenveränderungen. Unsere Erfahrung zeigt: 95% der Maßnahmen sind genehmigungsfähig, wenn der Antrag richtig begründet ist. Wir kennen die informellen Spielräume der Nürnberger Behörde und wissen, welche Kompromisse akzeptiert werden.

Ja — §7i gilt auch für vermietete Objekte. Die erhöhten Absetzungen mindern die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen. Bei Selbstnutzung ist alternativ §10f EStG möglich (9% über 10 Jahre).

Einzeldenkmalschutz betrifft ein einzelnes Gebäude (im Denkmalschutz-Atlas markiert). Ensemble-Schutz betrifft das städtebauliche Gesamtbild einer Straße oder eines Quartiers — jede sichtbare Veränderung an Gebäuden innerhalb des Ensembles ist genehmigungspflichtig. Gostenhof und St. Johannis haben Ensemble-Schutzzonen.

✓ Kostenlos & unverbindlich

Angebot für Denkmalschutz

Inkl. Behördenabstimmung & §7i-Beratung.

★ 4,9/5 Sterne · Antwort innerhalb 24h · Kein Verkaufsdruck